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Infos rund ums Thema Schulden

Schulden sind Verbindlichkeiten, also Rückzahlungsverpflichtungen. Man sollte Schulden begleichen bevor diese zu einer Schuldenlast, einem Schuldenberg und schließlich zu einer unkontrollierbaren Schuldenfalle anwachsen, die einer Schuldenbremse bedarf. Wir möchten Sie auf dieser Internetseite sowohl über Folgen durch Schulden, als auch sinnvolle Auswege aus der Schuldenfalle Informieren.

Gläubiger

Im Schuldrecht wird als Gläubiger bezeichnet, wer von einem Schuldner, eine Leistung fordern kann. Die Rechtsbeziehung zwischen Gläubiger und Schuldner wird als Schuldverhältnis bezeichnet. Die Gesamtheit derjenigen, die Forderungen gegenüber dem Schuldner haben, wird als Gruppe der Gläubiger bezeichnet. Zur Durchsetzung machen diese einen Anspruch geltend. In der Zwangsvollstreckung ist(Vollstreckungs-) Gläubiger derjenige, der aus einem vollstreckbaren Titel vollstreckt. (Vollstreckungs-) Schuldner ist, gegen wen aus dem vollstreckbaren Titel vollstreckt wird.

Schuldner

Schuldner ist eine natürliche oder juristische Person, die aus einem vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnis eine Leistungspflicht trifft. Der Schuldner ist mithin verpflichtet, dem Gläubiger aus dem bestehenden Schuldverhältnis eine bestimmte Leistung zu erbringen. Dementsprechend ist Jeder Mensch Schuldner der noch offene Zahlungen zu begleichen hat.

Schufa

Die Schufa (Schufa Holding AG; Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist eine privatwirtschaftlich organisierte deutsche Wirtschaftsauskunftei, die von kreditgebenden Unternehmen getragen wird. Sitz der Schufa Holding AG ist das hessische Wiesbaden. Ihr Geschäftszweck ist, ihre Vertragspartner vor Kreditausfällen zu schützen; nach Meinung der Schufa trägt sie zudem zum Schutz der Verbraucher vor Überschuldung bei. Die Kartei der Schufa enthält Daten von ca. Drei Viertel aller Deutschen. Die Schufa ermittelt die von ihr eingestellten Daten nur teilweise selbst. Im Regelfall liefern Banken und andere Vertragspartner Daten über ihre Kunden an die Schufa. Hierzu ist eine Einwilligung des Kunden erforderlich. Einige Daten beschafft sich die Schufa selbst; z.B. Daten aus öffentlichen Quellen, etwa den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte. Ob diese Daten ohne Einwilligung des Betroffenen digitalisiert werden dürfen, gilt als umstritten. Einerseits handelt es sich beim Schuldnerverzeichnis um eine öffentliche Datenbank. Andererseits kritisiert der Datenschutz das Einstellen von Daten eines Gerichtes in eine rein privat betriebene Datenbank und deren Digitalisierung. Der Gesetzgeber hatte eine entsprechende Erlaubnis zugunsten der Auskunfteien aus einem Entwurf der EU-Datenschutzrichtlinie wieder entfernt, so dass man die Digitalisierung dieser Daten als unzulässig ansehen kann. Liegt eine Einwilligung vor, speichert die Schufa neben Name, Geburtsdatum, gegenwärtigen und früheren Anschriften auch Daten über Aufnahme und vertragsgemäße Abwicklung von Geschäftsbeziehungen, sowie Daten über nichtvertragsgemäßes Verhalten und gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen. Kurz gesagt die Schufa speichert unsere Finanz-Daten und übermittelt diese an verschiedenste Unternehmen, die sicher gehen wollen ob Ihre Kunden kreditwürdig sind. Falls man den von der Schufa geforderten Aufgaben nachkommt (z.B. Begleichen von Schulden), löscht die Schufa diese Daten im Laufe von 3 Jahren zum Ende des Dritten kalendar Jahres.

Überschuldung

In Deutschland spricht das Bundesfamilienministerium von Überschuldung bei Privathaushalten, wenn deren Einkommen über einen längeren Zeitraum nach Abzug der Lebenshaltungskosten trotz Reduzierung des Lebensstandards nicht zur fristgerechten Schuldentilgung ausreicht." Von einer Überschuldung spricht man, wenn die Verschuldungshöhe der betreffenden Schuldner jeweils definierte Größenordnungen übersteigt. Ab diesen Größenordnungen wird angenommen, dass die Schuldner sich in einer krisenhaften finanziellen Situation befinden, insbesondere mit der Implikation, dass die Wahrscheinlichkeit von Zahlungsproblemen gegenüber Gläubigern zunimmt, gegebenenfalls auch das Risiko von Insolvenzen der Schuldner steigt. Menschen, die von Überschuldung betroffen sind, empfehlen wir dringend, frühzeitig eine der Schuldnerberatungsstellen bei den Wohlfahrtsverbänden, Verbraucherzentralen oder den Kommunen aufzusuchen. Schulden sind keine Schande. Falsche Scham sollte überwunden werden. Alternativ zu den Hilfsangeboten der öffentlichen Schuldnerberatungsstellen kann auch die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch genommen werden. Während bei den Schuldnerberatungsstellen häufig Wartezeiten von ein bis zwei Jahren vor Durchführung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens in Kauf zu nehmen sind, kann mit anwaltlicher Hilfe das Verfahren sofort betrieben werden. Die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts ist allerdings mit Kosten verbunden, die nur zum Teil von der öffentlichen Hand übernommen werden.

Was ist zu machen bei Überschuldung?

Schulden sind lediglich Zahlungen, die zu einer gewissen Frist getilgt werden sollen, doch übersteigen die Schulden zusammen mit den existenziellen Ausgaben das Einkommen einer Privatperson, ist diese schnell in der Schuldenfalle gefangen. Der häufigste Grund in Deutschland für eine Überschuldung ist Arbeitslosigkeit. Auch private Krisensituationen sind häufig Auslöser für die Schuldenfalle. Wichtig ist es trotz aller Scharm Hilfe zu suchen, um schwerwiegende Kosequenzen frühstmöglich abwenden zu können. Selbst im schlimmsten Fall, kann durch ein wenn auch anstrengendes Insolvenzverfahren die Zahlungsfähigkeit der Schuldner wiederhergestellt werden. Es gibt allso immer einen Weg aus den schulden. Informieren sie sich über die Folgen und Hilfeleistungen, um auf den nächsten Schritt vorbereitet zu sein und ein schuldenfreies Leben zu beginnen.

Zwangsvollstreckung

Als Zwangsvollstreckung bezeichnet man die mit den Machtmitteln des Staates erzwungene Rechtsdurchsetzung zur Befriedigung eines Anspruches. Das bedeutet der Gläubiger ist legitimiert die staatliche Gewalt zur Durchsetzung seiner Anprüche zu nutzen. In Folge kommt es zu einer Versicherung an Eides statt. Durch die Erklärung des Schuldners wird festgestellt ob dessen Besitz ausreicht um einen Teil der Schulden oder die Gesammtenschulden zu tilgen, häufig wird meist Gerichtsvollzieher für die durchsetzetzung der Forderung beauftragt.

Gerichtsvollzieher

Der Gerichtsvollzieher ist ein Beamter der Justiz mit der Aufgabe, Urteile und andere Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollstrecken. Die primäre Aufgabe besteht in der Durchsetzung von Geldforderungen des Gläubigers gegen den Schuldner. Ist das nicht möglich, kann der Gerichtsvollzieher die Beschlagnahme von beweglichen Vermögensgegenständen, z.B. Möbeln, Kraftfahrzeugen oder Schmuck, vornehmen (Pfändung).

Versicherung an Eides statt

Die Versicherung an Eides statt (auch häufig eidestattliche Erklärung und Früher Offenbarungseid genannt) ist eine besondere Beteuerung, mit der derjenige, der diese Versicherung abgibt, bekräftigt, dass eine bestimmte Erklärung der Wahrheit entspricht. Das Bedeutet im Falle einer Zwangsvollstreckung das der Schuldner dazu gefordert wird Seine kompletten Finanzen offen zu legen. In dem Fall das der Betroffene lügt (z.B. weitere Schulden nicht erwähnt) begeht er nach dem Strafgesetzbuch (StGB) eine Straftat und muss mit Konsequenzen rechnen. Die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung oder wird mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft.

Pfändung

Unter Pfändung versteht man die Beschlagnahme von Gegenständen zum Zwecke der Gläubigerbefriedigung. Diese geschieht auf Antrag seines Gläubigers, wenn ein Schuldner offene Forderungen nicht begleichen kann. Der Gerichtsvollzieher sucht in der Wohnung des Schuldners nach pfändbaren Gegenständen. Hierzu zählen alle nicht lebensnotwendigen Gegenstände. Eine Reihe von Gegenständen (vor allem einfacher Hausrat, Arbeitsgeräte und ähnliches) sind unpfändbar. Die Gepfändeten Gegenstände werden öffentlich versteigert. Die Versteigerung beginnt mit dem Mindestgebot. Aus dem Erlös der Versteigerung werden die Ansprüche der Gläubiger befriedigt. Sollte danach noch Geld übrig sein, erhält es der Schuldner. Oft werden Möbelstücke in Während einer Pfändung mit Pfandsiegel und den Namen des Amtsgerichts, beklebt. Das unberechtigte Entfernen ist als Siegelbruch strafbar.

Zwangsräumung

Sie wird vom Gerichtsvollzieher auf Antrag eines Gläubigers bewirkt, wenn dieser zuvor einen Räumungstitel erwirkt hat und der Schuldner die Wohnung oder das Grundstück nicht freiwillig räumt. Erforderlichenfalls kann der Gerichtsvollzieher dabei unmittelbaren Zwang anwenden, also z.B. Schlösser aufbrechen und austauschen oder den Schuldner unter Gewaltanwendung aus der Wohnung setzen. Die nicht unerheblichen Kosten einer Zwangsräumung – Gebühren des Gerichtsvollziehers, Auslagen für eine Spedition zwecks Transport bzw. Entsorgung des Mobiliars, evtl. Anwaltskosten – sind zunächst vom Gläubiger vorzuschießen, fallen letztlich aber dem Schuldner zur Last.

Zwangsversteigerung

Die Zwangsversteigerung (Subhastation) ist ein Vollstreckungsverfahren bei dem meist ein Grunstück mit oder ohne Immobilie Versteigert wird. Mit dem Erlös werden die Ausstehenden Zahlungen also die Schulden des Schuldners bezahlt. Der Rest steht dem Ehemaligen Schuldner zur Verfügung. Anlass für einen Antrag zur Zwangsversteigerung hat ein Gläubiger dann, wenn der Schuldner auch nach einer Mahnung seine Schulden bei dem Gläubiger nicht tilgt. In diesem fall prüft, ein Rechtspfleger ob der Antrag ordnungsgemäß ist und die formalen Voraussetzungen für die Anordnung der Zwangsversteigerung vorliegen. Die Voraussetzungen hierfür sind die Vorlage eines Vollstreckungstitels, die ordnungsgemäße Vollstreckungsklausel sowie die Zustellung des Vollstreckungstitels und der Vollstreckungsklausel. Der Beschluss über die Anordnung des Verfahrens ist vom Gericht dem Schuldner, evtl. auch dem Gläubiger zuzustellen.

Was ist zu machen bei Überschuldung?

Schulden können zu einer schweren Last für Privatpersonen werden. Wir möchten Auswege zeigen um Betroffenen zu helfen. Es gibt verschiedenste Möglichkeiten, die Sie am besten mit einem Schuldenberater besprechen sollten. Dazu ist es wichtig Ehrlich zu den Personen die Ihnen helfen zu sein, da nur so die passende Lösung gefundenwerden kann. Im Laufe der schuldenberatung werden Sie also jegliche offenen Zahlungen vorlegen müssen, damit eine Übersicht über Ihre Schulden erstellt werden kann. Erst dann ist es Möglich verschiedene Verfahren einzuleiten, die Ihnen helfen werden Ihre Schulden zu Tilgen. Einige der Optionen die Fällen von Verschuldung Rettung versprechen haben wir hier für sie zusammen gestellt.

Bürgschaft

Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten (des so genannten Hauptschuldners) verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten, also der Bezahlung der Schulden des Dritten einzustehen. Der Gläubiger will sich durch die Bürgschaft für den Fall einer Zahlungsunfähigkeit seines Schuldners absichern. Als Bürge kann eine Privatperson z.B. ein Verwandter oder ein Kreditinstitut in infrage kommen. Werden die Schulden im Laufe der Frist nicht von dem Schuldner gezahlt, ist der Bürge für die Zahlung verantwortlich.

Stundung

Stundung ist die Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner, die Zahlung der Schulden über den Zeitpunkt hinauszuschieben, der sich ansonsten aus Vereinbarung oder Gesetz ergeben würde. Eine Stundung kann beispielsweise angebracht sein, wenn sich der Schuldner in vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten befindet und glaubhaft macht, dass zu einem späteren Zeitpunkt die Begleichung der Schulden möglich ist. Von Stundung wird auch umgangssprachlich gesprochen, wenn auf die sofortige Erhebung fälliger Schulden zugunsten einer Ratenzahlung verzichtet wird. Die Stundung kann befristet oder mit einer auflösenden Bedingung verknüpft werden, so dass z.B. die Schulden vor Ende des Zeitraums zu begleichen sind, sollte der Schuldner unerwartet über ausreichende finanzielle Mittel verfügen.

Umschuldung

Ziel der Umschuldung ist es in der Regel, von den günstigeren Zins- und Tilgungssätzen eines neuen Kredites zu profitieren. Auf diesem Wege kann unter anderem die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers wiederhergestellt werden. Ein weiteres Ziel der Umschuldung kann es sein, Zahlungsverpflichtungen aus verschiedenen Krediten und Finanzkäufen zu einer Gesamtschuld zusammenzufassen. Durch die Aufnahme eines neuen Kredites zu günstigeren Zinssätzen oder längeren Laufzeiten und damit niedrigeren Raten werden die einzelnen Zahlungsverpflichtungen abgelöst. Die Ersparnis kommt dabei auf zwei Wegen zustande: Zum einen werden Kredite zu günstigeren Konditionen aufgenommen, Zinsen und Raten belasten den Schuldner daher nicht in gleichem Maße wie die alten Zahlungsverpflichtungen; zum anderen können durch eine Umschuldung mehrere ausstehende Zahlungen zu einem einzigen Kredit zusammengefasst werden. Auf diese Weise fallen nur noch eine monatliche Rate und ein einheitlicher Zinssatz an, und der Schuldner gewinnt an Übersicht. Für weitere Informationen Wenden Sie sich an Ihre Bank oder einen Schuldenberater.

Rückstehungserklärung

Unter einer Rückstehungserklärung versteht man die Erklärung eines Gläubigers, dass der Schuldner erst dann seine Schulden zahlen muss, wenn alle anderen Gläubiger befriedigt worden sind. Rückstehungserklärungen sind vor allem bei der rechnerischen Prüfung der Überschuldung von Belang. Die Forderungen eines Gläubigers werden also erst beglichen, wenn der Schuldner sein negativen Eigenkapital beseitigt oder er alle weiteren Gläubiger befriedigt. Mit einer Rückstehungserklärung erklärt der Gläubiger auch, dass aufgrund der nachrangigen Befriedigung seiner Ansprüche kein Insolvenzverfahren eröffnet werden braucht.

Schuldenvergleich

Ein Insolvenzvergleich ist ein außergerichtlicher Vergleichsvorschlag, bei dem der Schuldner den Gläubigern einen Schuldenbereinigungsplan anbietet. Vor Einleitung eines gerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahrens muss im halben Jahr davor ein außergerichtlicher Vergleich ergebnislos versucht worden sein. Zunächst bittet der Schuldner alle Gläubiger schriftlich um die Zusendung einer aktuellen Forderungsaufstellung als Basis für den zu erstellenden Schuldenbereinigungsplan. die Gläubiger sind dazu verpflichtet, dem Gläubiger auf ihre Kosten Auskunft zu geben. Nun werden alle Gläubiger angeschrieben und ihnen wird gemäß dem Schuldenbereinigungsplan ein solcher Vergleich mit Ratenzahlung oder mit einer Abfindungsquote angeboten, zum Beispiel aus einer Summe, die die Eltern, Freunde oder ein Kredit liefern.

Insolvenzverfahren

Vor der Beantragung des gerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahrens muss ein außergerichtlicher Einigungsversuch stattgefunden haben. Erst nach dem Scheitern dieses Versuches kann der Schuldner einen Insolvenzantrag stellen. Dazu benötigt dieser eine Bescheinigung eines Anwaltes oder einer staatlich anerkannten Schuldnerberatung. Schuldner, die akut zahlungsunfähig sind, die durch mangelnde Liquidität von Zahlungsunfähigkeit bedroht oder überschuldet sind, können gemäß Insolvenzrecht einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen. Die Anmeldung zur Verbraucherinsolvenz hat beim Amtsgericht zu erfolgen, welches als Insolvenzgericht fungiert. Die Kosten für das Insolvenzverfahren decken die Schuldner. Nun wird das vorhandene pfändbare Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös nach Abzug der Verfahrenskosten an die Gläubiger ausgeschüttet. Das Ziel eines Insolvenzverfahrens ist es die Zahlungsfähigkeit wieder herzustellen, durch eine Restschuldbefreiung nach einer sechsjährigen Wohlverhaltensphase. Selbst wenn der Schuldner innerhalb des Insolvenzverfahrens seine Schulden nicht vollständig abbezahlen kann, werden ihm im Anschluss die Schulden erlassen. Bestimmte Schulden sind von der Restschuldbefreiung ausgenommen: Zinslose Darlehen, die zur Kostendeckung des Insolvenzverfahrens dienten, Geldstrafen und Bußgelder müssen auch nach erfolgreicher Wohlverhaltensphase gezahlt werden. Um nach Ende des Insolvenzverfahrenz vollständig von allen Schulden befreit zusein, bietet sich eine Restschuldbefreiung für den Schuldner an.

Restschuldbefreiung

Die Restschuldbefreiung ist ein Instrument des deutschen Insolvenzrechts. Sie ermöglicht verschuldeten Personen, nach einer Wohlverhaltensphase schuldenfrei zu werden. Die Restschuldbefreiung schließt demnach an ein Insolvenzverfahren an. Das Insolvenzgechicht geht der forderung nach solange sich der Schuldner Kooperativ gezeigt hat, also seine Angaben stimmen und er den Auskunfts- oder Mitwirkungspflichten nachgekommen ist. Infolge der Restschuldbefreiung werden die Schulden dem Schuldner erlassen. Negative Schufaeinträge, die vor der Insolvenz bestanden, werden mit einem Erledigungsvermerk versehen und nach Ablauf von drei Jahren gelöscht. Gläubiger, deren Forderungen erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehen, sind von der Restschuldbefreiung nicht betroffen.

Wo wird Hilfe für Schuldner angeboten?

Die Schuldenfalle ist nicht aussichtlos suchen Sie sich Hilfe. Staatliche Unterstützung wird Ihnen geboten. Melden Sie sich bei Ihrer Gemeinde oder Fördervereinen, auch die Caritas leistet Hilfe und kann sie wenn nötig an eine Fachkraft weiterleiten. Zu dem finden sich zahlreiche Schuldenberater im Internet. Informieren Sie sich bei uns und lassen Sie sich Zeigen wie Sie Ihre Ziele verwirklichen können.

Schuldenberatung

Schuldenberatung bezeichnet die Hilfestellung, die für Menschen mit Schuldenproblemen oder in einer Situation der Überschuldung in Form von Rat und Hilfe in psycho-sozialer, finanzieller und rechtlicher Hinsicht von Schuldnerberatungsstellen angeboten und durchgeführt wird. Die Schuldenberatung ist Teil der allgemeinen Sozialberatung. Überwiegend wird diese Art der Beratungstätigkeit als Schuldnerberatung bezeichnet. Von der Caritas wird auch die Benennung "Sozialberatung für Schuldner" verwendet, da der zu beratende Mensch im Mittelpunkt stehen sollte. Die Verbraucherzentralen der Bundesländer, der Bremer Förderverein Schuldenberatung und die Schuldenberatung Bochum favorisieren "Schuldenberatung", da der Gegenstand der Beratung - wie z.B. bei der Rentenberatung, Schwangerschaftsberatung - herangezogen werden sollte. Gut entwickelte Schuldnerberatungsstellen orientieren sich an einem ganzheitlichen Beratungskonzept. Im besten Falle binden sie diplomierte Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Psychologen, Betriebswirte und Juristen ein. Am häufigsten sind Dipl. Sozialpädagogen und Dipl. Sozialarbeiter als Berater in den Stellen tätig. Vordringlichstes Ziel der Einzelberatung bzw. der Beratung der Familie (systemischer Blickwinkel) ist es zunächst, die elementaren Lebensbedürfnisse der ratsuchenden Menschen und Ihrer Angehörigen (Wohnraum, Strom und Lebensmittel) durch Ausschöpfung aller Möglichkeiten zeitnah abzusichern. Mittelfristig wird dann auch eine psycho-soziale Stabilisierung, die Aktivierung des Selbsthilfepotentials und langfristig die möglichst vollständige Schuldenregulierung angestrebt. In Deutschland ermöglichen die Regelungen der Insolvenzordnung überschuldeten Menschen eine Schuldenbefreiung durch Gerichtsbeschluss ("Restschuldbefreiung"). Nach Eröffnung eines gerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahrens und Ablauf einer sechsjährigen Treuhandzeit ("Wohlverhaltensperiode" oder auch "Wohlverhaltensphase") ist eine Zahlungsentpflichtung durch Gerichts-Beschluss ("Restschuldbefreiung") möglich.

Online Hilfen

Mittlerweile bieten verschiedene Organisationen in Deutschland eine Online-Beratung für Schuldner an. So haben der Deutsche Caritasverband und die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung eine Onlineberatungsstelle eingerichtet. Auch Schuldenberatung.de ist ein seriöser Ansprechpartener in verschiedenen Fragen zum Thema Schulden. Ohne Wartezeiten beratet Sie das Team in Sachen Schulden, Insolvenz, Pfändung uvm. Auch zeichnet sich die Platform durch Insider-News und Filmbeiträge aus. Forum-Schuldnerberatung.de Bietet ein Diskussionsforum indem sich neben Betroffenen auch viele Experten aufhalten, die Ihnen in Problemfällen helfend zur Seite stehen. In den verschiedenen Themenbereichen können Sie nach ähnlichen Situationen suchen und finden meist sogar Lösungen, oder sie erstellen ein eigenes Thema und warten auf eine Antworten. Melden Sie sich kostenlos an und mit Tauschen sie sich mit über 13.000 Mitglieder über Ihre Fragen aus.